Teilnahmebedingungen

Teilnehmer mit Fahrzeugen

Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 80 Fahrzeuge begrenzt. Die endgültige Auswahl erfolgt nach dem Eingangsdatum der Anmeldung (inkl. des Startgeldeingangs) sowie nach automobilhistorischen Kriterien, mit einer größtmöglichen Fabrikats- und Typenvielfalt – bevorzugt alter Fahrzeuge.

Mit der Abgabe der Nennung bestätigt jeder Teilnehmer:

  • den Besitz eines für den deutschen/niederländischen Straßenverkehr gültigen Führerscheins,
  • die ordnungsgemäße Zulassung des Fahrzeuges zum deutschen Straßenverkehr; Ausnahmen siehe unten,
  • das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung,
  • die Anerkennung der Bestimmungen durch den Fahrzeughalter, Fahrer und Begleitpersonen durch die Anmeldung.

Rote Kennzeichen (06/07 Nummern und vergleichbare ausländische Kennzeichen) werden zugelassen, wenn ein Versicherungsnachweis vorliegt, dass Haftpflichtschäden auch während der Veranstaltung abgedeckt sind. Soweit Fahrzeuge nicht mit schwarzem Kennzeichen zugelassen sind, übernimmt der Veranstalter keine Haftung und Gewähr im Falle straßenpolizeilicher oder zollrechtlicher Schwierigkeiten. Alle Fahrzeuge müssen der StVZO entsprechen. Bei vorliegenden schwerwiegenden technischen Mängeln kann das Fahrzeug von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Das Recht zum Start haben nur Fahrzeuge, die vom Veranstalter zum Start zugelassen sind. Der Veranstalter haftet nicht für Mängel, die beim Start nicht erkannt wurden. Jedes Teilnehmerfahrzeug muss während der gesamten Veranstaltung gut sichtbar vorn das vom Veranstalter ausgegebene Rallye-Schild führen. Amtlichen Kennzeichen dürfen durch die Rallyeschilder nicht verdeckt werden.

Klasseneinteilung

Die Fahrzeuge sind in folgende Klassen eingeteilt:

  • Klasse 1: bis Baujahr 1992
  • Klasse 2: bis Baujahr 2002
  • Klasse 3: Offene Klasse - Sportscar o.ä.

Die Fahrzeuge werden getrennt gewertet. Die endgültige Einteilung der Fahrzeuge behält sich der Veranstalter vor. Klassen mit weniger als 20 Fahrzeugen können zusammengelegt werden; bei einer zu starken Teilnahme in einer Klasse kann diese unterteilt werden. Die Teilnehmer können wahlweise an drei Wertungsprüfungen teilnehmen.

Durchführung

Die 2. Emscher-Berkel-Rallye 2022 ist eine Gleichmäßigkeitsfahrt (inkl. fakultativen Sonderprüfungen) und kein Geschwindigkeitsrennen. Auf der festgelegten Strecke befinden sich Durchfahrtskontrollen. Es wird die Einhaltung sowie die vollständige Absolvierung der Strecke kontrolliert. Weitere Informationen finden sich im Roadbook wieder. Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung bei Vorliegen zwingender Gründe abzusagen. Zusätzliche Ausführungsbestimmungen werden ausschließlich durch die Veranstaltungsleitung herausgegeben. Diese ist auch verantwortlich für die Auslegung der Texte der Einladung und der Ausschreibung. Jeder Teilnehmer wird einzeln in seiner Klasse und im Gesamtfeld gewertet. Die Bestplatzierten in jeder Klasse erhalten Pokale.

Allgemeine Bestimmungen

Der Veranstalter behält sich vor, bei Vorliegen zwingender Gründe die Veranstaltung abzusagen bzw. Änderungen hinsichtlich Streckenführung und Zeitplan zu veranlassen. Er hat ferner das Recht, ein Reglement zu erlassen, welches ebenso verbindlich ist wie der Ausschreibung selbst. Verbindliche Auskünfte über die Veranstaltung, insbesondere, wenn sie den sportlichen Teil bzw. die Wertung betreffen, erteilt ausnahmslos nur die Fahrtleitung.

Einverständniserklärung für alle Teilnehmer mit Fahrzeugen

Mit Abgabe der Nennung geben die Bewerber zugleich für ihre Fahrer, Beifahrer, Helfer und Sponsoren ihr Einverständnis, dass:

  • Der Veranstalter berechtigt ist, das ihm zur Verfügung gestellte Bild- und Textmaterial kostenlos und frei, zu werblichen Zwecken, im Internet, im Programmheft, Rundfunk, Fernsehen oder anderweitige Medien, etc. verwendet und verbreitet werden kann.
  • Der Veranstalter alle mit der Veranstaltung verbundenen Tätigkeiten aufzeichnen, ohne dass daraus Ansprüche gegen den Veranstalter oder Übertragungsgesellschaften hergeleitet werden.
  • Der Veranstalter die Adressen der Teilnehmer an die vom Veranstalter berechtigten Fotografen weitergeben kann, damit diese ihre Fotos den Teilnehmern anbieten können (siehe Urheber- und Verwertungsrechte).